In Sachen „berechtigtes Interesse“ spalten sich die Geister - ein Anwalt sagt so, der andere so... daher nutzen wir diese Funktion eher nicht und lassen uns immer das OK vom Kontakt direkt geben. Ist wirklich kompliziert.
schließe mich @JessicaH und @RomyFuchs1 an und würde zum 2. Punkt nur hinzufügen wollen:
DOI ist streng genommen keine DSGVO-Anforderung. Deshalb würde ich die Frage 'Kontrollkästchen – ja oder nein' von der DOI-Frage trennen.
Die DOI-Thematik hat ihren Ursprung eher in einer wettbewerbsrechtlichen Anforderung. Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) regelt, dass bestimmte Werbemaßnahmen nur nach erklärter oder mutmaßlicher Einwilligung zulässig sind.
Der DOI-Prozess in HubSpot ist eine rechtlich und technisch saubere Lösung, die Customer Experience aber eher suboptimal. Deshalb würde ich abwägen:
Versendet Ihr klar 'werbliche' E-Mails > DOI!
Versendet Ihr 'informative' E-Mail > evtl. kommt Ihr ohne DOI aus.
Disclaimer: Wir leisten keine rechtliche Beratung und empfehlen immer, das Thema vor der Implementierung mit einem Datenschutzbeauftragten zu prüfen.
Quick Tutorial: Wissenswertes über Double-Opt-In und Kommunikations-Abos
解決
Hallo, ich habe folgende Fragen:
Wenn ich die Berechtigung eines Kunden habe, ihn zu kontaktieren im Rahmen seiner gebuchten Leistungen und die Berechtigung auch im Kommunikationsabonnement hinterlegt ist, benötige ich hierfür ja kein erneutes Double Opt-in, richtig?
Wenn ich nun aber mehrere Kunden habe, die alle die gleichen Informationen in einer Mail bekommen sollen, von denen ich die Berechtigung erteilt bekommen habe und diese auch im Kommunikationsabonnement hinterlegt habe, behandelt Hubspot das ganze als Marketing Kampagne oder reicht die Einwilligung im Kommunikationsabonnement hier, obwohl ich eine Email über das E-Mail Marketing Tool verschicke, da ich die Kunden ja im Rahmen ihrer gebuchten Leistungen kontaktiere? Es geht hierbei explizit nicht um einen Newsletter, sondern um Informationen zu Terminen oder weiterführenden Inhalten.
Wenn ich die Double Opt-in E-Mail im Rahmen einer Datenbereinigung an eine gewisse Kundengröße schicke und sich darunter aber einige befinden, die die Mail nicht lesen, sich abmelden, oder als Spam markieren, wird dadurch auch evtl mein E-Mail Marketing Tool gesperrt?
Eine einmal fertig gestellte Double-Opt In Email kann nicht mehr bearbeitet werden in einer kostenlosen Version, oder? Ginge es eventuell, diese Mail zu löschen und Sie erneut aufzusetzen, wenn die erste Bearbeitung unterbrochen wurde?
das Double Opt-in (DOI) holst du genau einmal ein - nämlich zu Beginn eurer Kommunikation. Das DOI stellt auch nur die Bestätigung dar, dass die E-Mail von der richtigen Person verwendet wurde.
Ich würde mal sagen, jede Mail, die du an mehr als einer Person aus HubSpot über das Marketing-Tool schickst, ist dann eine Art Marketing-Kampagne. Auch diese Mails brauchen - wenn sie DSGVO-konform sein sollen - ein Abo, auch wenn es nur weiterführenden Informationen oder ein Termin sind. Ich glaube, was du meinst, ist die Thematik "berechtigtes Interesse". Wenn ein Kunde eine Leistung von dir gebucht hat, dann hat er grundsätzlich ein berechtigstes Interesse mehr über diese Leistung zu erfahren, sei es eben als weiterführende Informationen oder Termine. Damit darfst du jederzeit diese Personen kontaktieren und das passende Abo hast du ja auch, daher sollte der Versand aus HS kein Problem sein.
Wenn wer deine Mails nicht liest, sich abmeldet oder die Mail als Spam markiert, wird dein Tool nicht gesperrt. Du erhältst dann im Tool bei der entsprechenden Mail sowie im Kontaktdatenblatt eine Info dazu und kannst diese Personen ggf. in der Folge nicht mehr anschreiben.
Leider kenne ich mich nicht so gut in der kostenlosen Version aus, daher verweise ich bei deiner letzten Frage auf @JessicaH - sie kann dir da sicher helfen.
In der kostenlosen Produktversion ist es nur möglich die Email über die zwei Dropdown-Felder und die Betreffzeile anzupassen (Absender, Sprache und Betreff). Diese Felder lassen sich auch nach dem ersten Speichern erneut anpassen.
Liebe Grüße,
Jessica
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Quick Tutorial: Wissenswertes über Double-Opt-In und Kommunikations-Abos
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Gleiches würde für Starter Accounts gelten. Es lassen sich ebenfalls nur die zwei Dropdown-Felder und die Betreffzeile anzupassen (Absender, Sprache und Betreff) (siehe diesen Artikel).
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Quick Tutorial: Wissenswertes über Double-Opt-In und Kommunikations-Abos
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Hi Jessica,
Ich kann die Texte, die für die verschiedenen Abos als Beschreibungen verwendet werden, anpassen, nicht wahr? Gibt es irgendwo eine Übersicht der Standard-Texte, falls ich auf die Ursprungswerte zurücksetzen will?
Die Alternative zu den riesen Texten mit Kontrollkästchen bietet die Variante "Berechtigtes Interesse" ohne Kontrollkästchen. Darin kann ich auch auswählen welche Abos die Person bucht. Ist diese Variante DSGVO-technisch weniger sicher für mich? Weil ein DOI-Verfahren besteht auch hier und bestätigt die Einwilligung der Person, oder sehe ich das falsch?
schließe mich @JessicaH und @RomyFuchs1 an und würde zum 2. Punkt nur hinzufügen wollen:
DOI ist streng genommen keine DSGVO-Anforderung. Deshalb würde ich die Frage 'Kontrollkästchen – ja oder nein' von der DOI-Frage trennen.
Die DOI-Thematik hat ihren Ursprung eher in einer wettbewerbsrechtlichen Anforderung. Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) regelt, dass bestimmte Werbemaßnahmen nur nach erklärter oder mutmaßlicher Einwilligung zulässig sind.
Der DOI-Prozess in HubSpot ist eine rechtlich und technisch saubere Lösung, die Customer Experience aber eher suboptimal. Deshalb würde ich abwägen:
Versendet Ihr klar 'werbliche' E-Mails > DOI!
Versendet Ihr 'informative' E-Mail > evtl. kommt Ihr ohne DOI aus.
Disclaimer: Wir leisten keine rechtliche Beratung und empfehlen immer, das Thema vor der Implementierung mit einem Datenschutzbeauftragten zu prüfen.
Du hast vollkommen Recht - DOI hat mit den Einwilligungen nichts zu tun - darum ging es mir auch nicht. Aber du hast mit wervolle weitere Infos gegeben, die mir meine Entscheidung erleichtert und beschleunigt haben.
2. Bezüglich deiner DSGVO Frage kann ich keine Empfehlungen aussprechen, aber ich kann ein paar andere Mitglieder markieren, um zu sehen wie sie das gelöst haben. Ansonsten kann ich dir auch empfehlen dieses Thema mit eurem Datenschutzbeauftragten zu besprechen.
in Bezug auf Punkt 1. habe ich gerade gesehen, dass Ihr schon was eingebaut habt - siehe Bild. Da ich die Texte bislang nicht abgeändert habe, war die Schaltfläche nie zu sehen. So kanns gehen
Leider hilft mir das nicht weiter. Ich wollte wissen, ob es eine Dokumentation oder einen Bereich gibt, wo die Standard-Texte abrufbar sind. Wäre vielleicht eine gute Idee für einen Artikel auf Eurer Plattform. Da es das anscheinend nicht gibt, speichere ich mir die derzeitigen Standards in einer eigenen Datei ab. Passt also alles.
Vielen Dank für die Markierungen! Das hat mir tatsächlich sehr weiter geholfen. Vielen lieben Dank dir!
In Sachen „berechtigtes Interesse“ spalten sich die Geister - ein Anwalt sagt so, der andere so... daher nutzen wir diese Funktion eher nicht und lassen uns immer das OK vom Kontakt direkt geben. Ist wirklich kompliziert.
vielen Dank für deine Antwort und den Hinweis auf den Artikel.
Ich bin durch deine Aussage schnell in mich gegangen und habe festgestellt, dass das implizite Verfahren durch die immer strenger werdende Datenschutz Panik keinen Sinn macht. Deswegen werde ich alles auf explizite Einwilligung per Haken setzen umstellen.