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LKJ
Contributor

HS nutzen, obwohl Privacy Shield Abkommen durch EuGH Urteil als unwirksam erklärt worden ist

SOLVE

Hallo zusammen,

wir lieben HubSpot und wollen es nicht mehr missen. Doch der Datenschutz-Wahnsinn geht ja weiter...

 

In Bezug auf das EuGH Urteil, wodurch das Privacy Shield Abkommen als unwirksam erklärt worden ist:

  1. Wie können wir HubSpot dennoch rechtssicher in Deutschland nutzen?
  2. Was für eine Lösung habt Ihr hierfür?

 

Vielen Dank bereits im Voraus!

LKJ

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1 Accepted solution
JessicaH
Solution
HubSpot Alumni
HubSpot Alumni

HS nutzen, obwohl Privacy Shield Abkommen durch EuGH Urteil als unwirksam erklärt worden ist

SOLVE

Hallo ihr beiden,

 

Kunden können HubSpot weiterhin ohne Unterbrechungen nutzen, da der Kundendatenverarbeitungsvertrag (DPA) von HubSpot die Standardvertragsklauseln (SCCs) als Mechanismus für den Datentransfer von der EU in die USA enthält.

 

Kunden müssen keine Maßnahmen ergreifen, damit die SCCs Anwendung finden, da sie bereits im DPA enthalten sind, wie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden (AGB) angegeben.

 

Diese Seite geht auf weitere Details ein: https://www.hubspot.de/data-privacy/privacy-shield

 

Ich hoffe das hilft euch weiter.

Liebe Grüße,

Jessica


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7 Replies 7
Anonymous
Not applicable

HS nutzen, obwohl Privacy Shield Abkommen durch EuGH Urteil als unwirksam erklärt worden ist

SOLVE
Ich teile die Ansicht, dass es sich hier nicht um eine spezielle Angelegenheit handelt - es sei denn, alle Kunden in der EU sind speziell 😉.

Gibt es denn seitens hubspot weitergehende Überlegungen, wie mit dem Thema umgegangen werden kann, wenn man als Kunde die Rechtsauffassung hat, dass SCC allein zwar notwendig aber nicht hinreichend sind?

Ist eventuell eine Lösung des Problems durch Verschlüsselung mit Customer-Managed-Keys denkbar?

Grüße

Matthias
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PeterF
Participant

HS nutzen, obwohl Privacy Shield Abkommen durch EuGH Urteil als unwirksam erklärt worden ist

SOLVE

Lieber Matthias, aktuell gibt es keine Lösung - Das erlebt gerade Microsoft mit seinem Office 365 und viele andere. Und SCC ist halt auch nicht machbar weil der Erwägungsgrund 111 der dsgvo das Wörtchen 'gelegentlich' drin hat... insofern bleibt nur der Ausweg mit einer illegalen Anwendung weiter zu arbeiten bis es irgendwann eine Lösung seitens der Regierungen gibt, oder ein anderes System selbst zu hosten, leider...

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RomyFuchs1
Key Advisor | Diamond Partner
Key Advisor | Diamond Partner

HS nutzen, obwohl Privacy Shield Abkommen durch EuGH Urteil als unwirksam erklärt worden ist

SOLVE
Hi @LKJ,
da HubSpot auch Server in Deutschland stehen hat und ansonsten auch die DSGVO-Standards einhält, braucht man sich eigentlich keinen Kopf drum machen. @JessicaH kann dich aber sicher auch mit einem Ansprechpartner bei HubSpot Legal verbinden.
LG
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Romy Fuchs

Head of Marketing | HubSpot Trainer

BEE Digital Growth GmbH

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JessicaH
Solution
HubSpot Alumni
HubSpot Alumni

HS nutzen, obwohl Privacy Shield Abkommen durch EuGH Urteil als unwirksam erklärt worden ist

SOLVE

Hallo ihr beiden,

 

Kunden können HubSpot weiterhin ohne Unterbrechungen nutzen, da der Kundendatenverarbeitungsvertrag (DPA) von HubSpot die Standardvertragsklauseln (SCCs) als Mechanismus für den Datentransfer von der EU in die USA enthält.

 

Kunden müssen keine Maßnahmen ergreifen, damit die SCCs Anwendung finden, da sie bereits im DPA enthalten sind, wie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden (AGB) angegeben.

 

Diese Seite geht auf weitere Details ein: https://www.hubspot.de/data-privacy/privacy-shield

 

Ich hoffe das hilft euch weiter.

Liebe Grüße,

Jessica


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PeterF
Participant

HS nutzen, obwohl Privacy Shield Abkommen durch EuGH Urteil als unwirksam erklärt worden ist

SOLVE

Liebe JessicaH,

 

ich hab es woanders bereits erwähnt, und bitte dich hier genauer zu recherchieren, denn:

Leider ist Deine Aussage komplett falsch, sorry!


Also… 

Die sogenannten Standardvertragsklauseln, die europäische Unternehmen mit Anbietern wie Hubspot abschließen können, um das europäische Datenschutzniveau auch in den Drittländern wie der USA zu wahren, erklärt der EuGH unter bestimmten Bedingungen für grundsätzlich zulässig, soweit sogut - allerdings: 

Der EUGH betont in diesem Zusammenhang jedoch ausdrücklich, dass sowohl die europäischen Datenexporteure als auch die Datenimporteure in Drittländern wie der USA verpflichtet sind, VOR(!) der ersten Datenübermittlung zu prüfen, ob im Drittland staatliche Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten bestehen, die über das nach europäischem Recht Zulässige hinausgehen (Rn. 134 f., 142 des Urteils). 
Bestehen solche Zugriffsrechte, können auch die Standardvertragsklauseln den Datenexport nicht rechtfertigen. 
Bereits ins Drittland übermittelte Daten müssen zurückgeholt werden. Es genügt der reine Abschluss von Standardvertragsklauseln nicht, um Datenexporte zu ermöglichen (Rn. 126 ff. des Urteils).

Nachdem die USA diese staatlichen Zugriffsmöglichkeiten hat, (Stichwort: Überwachungsprogramme (PATRIOT Act und CLOUD Act) sind also die Standardvertragsklauseln auf die Du dich beziehst vollumfänglich ungültig, übrigens - auch komplett egal wo der/die Server stehen - Hubspot ist ein amerikanisches Unternehmen und unterliegt somit den staatlichen Zugriffsmöglichkeiten der USA.

sorry!

JessicaH
HubSpot Alumni
HubSpot Alumni

HS nutzen, obwohl Privacy Shield Abkommen durch EuGH Urteil als unwirksam erklärt worden ist

SOLVE

Hallo @PeterF,

 

Es tut mir Leid zu hören, dass dieses Thema weiterhin für Frustration bei dir sorgt.

Der nächste beste Schritt ist es dich mit deinem Customer Success Manager hierüber auszutauschen, mit dem ich dich vernetzt habe. Wenn du dieses Thema besprechen möchtest, ist das der Kommunikationskanal, den du nutzen solltest.

 

Die Community wird nicht der beste Kanal sein, um diese spezielle Angelegenheit zu lösen.

 

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!

Jessica


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PeterF
Participant

HS nutzen, obwohl Privacy Shield Abkommen durch EuGH Urteil als unwirksam erklärt worden ist

SOLVE

Liebe Jessica,

sorry, aber du interpretierst hier komplett falsch - ich bin überhaupt nicht frustriert - im Gegenteil! Ich persönlich finde Datenschutz sehr wichtig und akzeptiere die Entscheidung des EUGH vollumfänglich weil ich es nachvollziehen kann. Vielleicht gerade deshalb wundert es mich, dass ihr hier in den Foren Euren Kunden komplett falsche Informationen zur Verfügung stellt und nach-wie-vor auf ein Derivat "Standardvertragsklauseln" insinuiert, welche der EUGH ganz klar gekappt hat für US-Unternehmen. Dies ist auch keine spezielle Angelegenheit, sondern einfach nur Fakt, sorry!

Schönes Wochenende,

Peter